Die Übergangsregeln für alte Kamin-und Kachelöfen sind laut des 1. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) in vier Schritte eingeteilt. Diese vier Schritte legen fest, wann welche Öfen stillgelegt, getauscht oder umgerüstet werden müssen, sofern die Grenzwerte nicht eingehalten werden.
Diese vier Schritte sehen folgendermaßen aus:
Inbetriebnahme bis einschließlich 31.12.1974:
Stilllegung oder Umrüstung bis zum 31. Dezember 2014
Inbetriebnahme zwischen 1975 – 1984:
Stilllegung oder Umrüstung bis zum 31. Dezember 2017
Inbetriebnahme zwischen 1985 – 1994:
Stilllegung oder Umrüstung bis zum 31. Dezember 2020
Inbetriebnahme zwischen 1995 – 2010:
Stilllegung oder Umrüstung bis zum 31. Dezember 2024
Ausgenommen von der Novelle des BImSchV sind historische Öfen, die vor 1950 errichtet wurden.
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