Übergangsregel nach der 1. BImSchV

Die Übergangsregeln für alte Kamin-und Kachelöfen sind laut des 1. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) in vier Schritte eingeteilt. Diese vier Schritte legen fest, wann welche Öfen stillgelegt, getauscht oder umgerüstet werden müssen, sofern die Grenzwerte nicht eingehalten werden.

Diese vier Schritte sehen folgendermaßen aus:

Inbetriebnahme bis einschließlich 31.12.1974:
Stilllegung oder Umrüstung bis zum 31. Dezember 2014

Inbetriebnahme zwischen 1975 – 1984:
Stilllegung oder Umrüstung bis zum 31. Dezember 2017

Inbetriebnahme zwischen 1985 – 1994: 
Stilllegung oder Umrüstung bis zum 31. Dezember 2020

Inbetriebnahme zwischen 1995 – 2010:   
Stilllegung oder Umrüstung bis zum 31. Dezember 2024

Ausgenommen von der Novelle des BImSchV sind historische Öfen, die vor 1950 errichtet wurden.

Sprechen Sie uns an. Wir sagen Ihnen, wie lange Sie Ihren Ofen noch betrieben dürfen.

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